Beim Musterverfahren gegen VW gab es am zweiten Verhandlungstag ungewöhnlich klare Worte durch die Richter. Der Automobilhersteller solle sich Gedanken darüber machen, einen Vergleich zu akzeptieren. Experten werten dies als Zeichen dafür, dass die Entscheidung ohne Vergleich zugunsten der Verbraucher ausfallen könnte.

Möglichst kurze Verhandlungsdauer als eine Begründung

Die Richter begründeten ihren Hinweis darauf, dass der VW-Konzern sich auf einen Vergleich einlassen sollte, insbesondere mit der damit verbundenen Kundenfreundlichkeit. Nahezu alle Kläger hätten ein großes Interesse daran, dass das Verfahren einen so geringen Zeitraum wie möglich in Anspruch nimmt. Darüber hinaus wäre es sicherlich im Sinne von VW, dass die Kläger auch zukünftig weiterhin Kunden des Konzerns bleiben würden.

Bis Ende September gab es in Deutschland bei der zuständigen Behörde fast eine halbe Million Verbraucher, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet hatten. Genaue Zahlen sind allerdings nicht bekannt, wie die Tagesschau berichtet. Bis Ende September bestand die Möglichkeit, aus der Sammelklage auszutreten und eine Einzelklage durchzuführen.

Vergleich für VW kaum vorstellbar

Bisher sahen die Juristen des Volkswagenkonzerns einen Vergleich als im Grunde kaum vorstellbar. Ob dies auch nach den Äußerungen der Richter noch so ist, bleibt abzuwarten. Zunächst einmal hat VW bis Ende des Jahres Zeit, über den Eintritt in Vergleichsverhandlungen zu entscheiden.

Für einen Vergleich spricht nach Meinung der Experten auch, dass Volkswagen sonst vielleicht noch mehr Kunden verlieren könnte. Nicht wenige Gerichte, unter anderem das Oberlandesgericht Braunschweig, gehen nämlich mittlerweile davon aus, dass bei einem möglichen Schadenersatz ein Nutzungsentgelt abgezogen werden würde.

Experten rechnen mit Schadenersatz-Urteil

Dies wiederum führt dazu, dass mit jedem zusätzlich gefahrenen Kilometer der Autobesitzer etwas weniger Geld bekommt. Dass ein Schadenersatz vermutlich gezahlt werden muss, scheint mittlerweile bei vielen Experten und auch Gerichten relativ unbestritten.

Inzwischen gibt es einige Urteile verschiedener Oberlandesgerichte, wie zum Beispiel Berlin oder auch Koblenz, die im Rahmen von Einzelklagen zu dem Schluss gekommen sind, dass eine sittenwidrige und vorsätzliche Täuschung vorläge. Daher stünde den Kunden ein Schadenersatz zu.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.